Gewerbeanmeldung · Nordrhein-Westfalen

Gewerbe anmelden in Borken

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Borken.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Borken nennt 26,00 Euro für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, 33,00 Euro Grundgebühr für juristische Personen und 13,00 Euro für jeden weiteren Gesellschafter.

Lokale Hinweise für Borken

  • Borken veröffentlicht Aufnahme und Bearbeitung von Gewerbemeldungen als offizielle Dienstleistung mit Gebührenhinweisen und zuständiger Stelle Gewerbeangelegenheiten.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=70

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.