Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Nordrhein-Westfalen
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Borken.
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Borken nennt 26,00 Euro für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, 33,00 Euro Grundgebühr für juristische Personen und 13,00 Euro für jeden weiteren Gesellschafter.
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Behördenseite
https://www.borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=70
Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
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