Gewerbeanmeldung · Nordrhein-Westfalen

Gewerbe anmelden in Lichtenau (Westfalen)

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Lichtenau (Westfalen).

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

PersönlichPer PostPer Fax

Benötigte Unterlagen

  • Gueltiger Personalausweis bei persönlicher Vorsprache.
  • Vollständig ausgefuelltes und unterschriebenes Gewerbeanmeldeformular bei schriftlicher Anmeldung.
  • Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise Vollmachten aller Gesellschafter, soweit einschlägig.
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit.
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle.
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Angehoerigen.

Gebühren

Lichtenau nennt 26 Euro für natuerliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, 33 Euro für juristische Personen, 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen und 15 Euro für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung.

Lokale Hinweise für Lichtenau (Westfalen)

  • Die Energiestadt Lichtenau veröffentlicht eine eigene Gewerbeanmeldung-Seite mit Fachbereich-4-Zuständigkeit, Kosten, Hinweisen, Unterlagen und Einreichung persönlich, postalisch oder per Fax.
  • Die Seite weist ausdruecklich darauf hin, dass Anmeldung per E-Mail nicht möglich ist.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.lichtenau.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=115

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.