Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem EU-Mitgliedstaat: Personalausweis oder Pass.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat: Aufenthaltgenehmigung, die die selbständige Tätigkeit erlaubt.
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen: persönliche Angaben der geschaeftsfuehrenden Personen mit Ausweis und Registerauszug; bei GmbH & Co. KG zusaetzlich Handelsregistereintrag der Komplementaer-GmbH.
Bei auslaendischen juristischen Personen: Registereintragung des Gründungsstaates und beglaubigte deutsche Übersetzung.
Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung ueber die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: erforderliche Erlaubnis oder Konzession der zuständigen Behoerde.
Gebühren
Gebühren nach Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; konkrete lokale Betraege auf der Seite nicht statisch beziffert.
Lokale Hinweise für Spenge
Das Bürgerportal Spenge veröffentlicht Gewerbe-Anmeldung als offizielle Dienstleistung mit Online-Service ueber das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, Unterlagen, Rechtsgrundlagen, Gebührenverweis und zuständigem Bürgerbuero.
Die Seite bestätigt die Online-Abwicklung ueber WSP.NRW und verweist für das Bürgerbuero auf Terminvereinbarung; nicht-digitale Formularwege bleiben deshalb spaeter zu verfeinern.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.