Gewerbeanmeldung · Rheinland-Pfalz

Gewerbe anmelden in Kirn

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Kirn.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

Behördenseite öffnen

Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

VG Kirner Land nennt 40,00 Euro für Gewerbean-, ab-, ummeldung Prüfung und Bescheinigung des Empfangs der Anzeige sowie 15,00 Euro für eine Zweitschrift.

Lokale Hinweise für Kirn

  • Die Verbandsgemeinde Kirner Land veröffentlicht Gewerberecht mit Gebühren, Ansprechpartner und direktem GewA-1-Vordruck; Einreichungswege und Online-Verfügbarkeit später ergänzen.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.kirner-land.de/verwaltung/was-erledige-ich-wo/details/gewerberecht

  • Anmeldeformular

    https://www.kirner-land.de/fileadmin/Dateien/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen_PDF/Gewerberecht/Vordruck_Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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