Gewerbeanmeldung · Rheinland-Pfalz

Gewerbe anmelden in Ludwigshafen am Rhein

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Ludwigshafen am Rhein.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Bestätigte Einreichungswege

PersönlichPer PostPer E-MailMit Termin

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei ausländischen Antragsteller*innen Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung, soweit erforderlich.
  • Bei Bevollmächtigung schriftliche Vollmacht und Ausweis der Vollmacht gebenden sowie der bevollmächtigten Person.
  • Bei registereingetragenen Firmen Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug.
  • Bei einer GmbH in Gründung Abschrift des notariellen Gründungsvertrages.
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen je nach Sachverhalt.
  • Bei erlaubnis- beziehungsweise eintragungspflichtigen Tätigkeiten die jeweilige Erlaubnis beziehungsweise Eintragungsbestätigung.

Gebühren

Gebühren je nach Sachverhalt.

Lokale Hinweise für Ludwigshafen am Rhein

  • Ludwigshafen bittet darum, Gewerbeanmeldungen persönlich vorzunehmen; in Ausnahmefällen ist die schriftliche Anzeige auf bundeseinheitlichem Vordruck GewA1 möglich.
  • Bei schriftlicher Anzeige sollen der Vordruck vollständig, lesbar und unterschrieben eingereicht, eine Ausweiskopie beigefügt und eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden.
  • Der gespeicherte Online-Link ist die offizielle Online-Terminvereinbarung; ein direkter digitaler Gewerbeantrag wurde auf der Seite nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://ludwigshafen.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbe-an-ab-und-ummeldung

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.