Nachweis der Identitaet, zum Beispiel Kopie Personalausweis, Kopie Reisepass oder Meldebescheinigung.
Bei Handelsregistereintrag: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs.
Bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister.
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister.
Beiblatt Vertretungsberechtigte.
Spezielle Hinweise Nieder-Olm: Bei auslaendischen Gewerbetreibenden Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung, die eine selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
Bei handwerklicher Tätigkeit: Eintragung bei der Handwerkskammer beachten.
Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: erforderliche Erlaubnis, zum Beispiel für Gaststaetten, Makler, Versteigerer, Bewachung, Pfandleihe oder Reisegewerbe.
Gebühren
Gebühr: 40 EUR je nach Rechtsform, zum Beispiel 40 EUR für jeden geschaeftsfuehrenden Gesellschafter.
Lokale Hinweise für Ober-Olm
Die offizielle VG-Nieder-Olm-Leistungsseite bestätigt Gewerbe anmelden mit speziellen Hinweisen für die Verbandsgemeinde, Unterlagen, OZG_Gewerbemeldung-Onlineweg, Gebühr 40 EUR je nach Rechtsform, Bearbeitungsdauer, Bürgerdienste sowie Frau Elke Delnef und Herrn Jens Seufert als zuständige Mitarbeitende.
Die offizielle Ortsgemeinden-und-Stadt-Seite bestätigt Stadt Nieder-Olm sowie die sieben Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim in Rheinhessen, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Soergenloch, Stadecken-Elsheim und Zornheim.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.