Gewerbeanmeldung · Rheinland-Pfalz

Gewerbe anmelden in Reichenbach-Steegen

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Reichenbach-Steegen.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1).
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Die offizielle VG-Weilerbach-Leistungsseite nennt für die Gewerbeanmeldung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach eine Gebühr von 40,00 EUR.

Lokale Hinweise für Reichenbach-Steegen

  • Die offizielle VG-Weilerbach-Leistungsseite bestätigt Gewerbe anmelden, die 40,00-EUR-Gebühr, das PDF-Formular Gewerbe-Anmeldung, die zuständigen Bereiche 4.1 Service-Zentrum/Bürgerbuero und 4.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Mitarbeitende Christian Lang, Bianca Schanne und Daniel Schulz.
  • Die offizielle Ortsgemeinden-Seite bestätigt die acht Ortsgemeinden Erzenhausen, Eulenbis, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Rodenbach, Schwedelbach und Weilerbach.
  • Ein direkter statisch abrufbarer GewA-1-PDF-Href und ein vollständiger Online-Antrags-Deep-Link wurden nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.weilerbach.de/buergerservice-module/leistungen/RLP%3Aentry%3A250857/gewerbe-anmelden/

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.