Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.
Gebühren
Die konkrete lokale Gebühr wurde auf der VG-Seite nicht bestätigt; Service.RLP bleibt als allgemeiner Rheinland-Pfalz-Portalbeleg gespeichert.
Lokale Hinweise für Riedelberg
Die offizielle VG-Zweibruecken-Land-Leistungsseite bestätigt Gewerbe anmelden mit GewA-1, Identitaetsnachweis, Register-/Gesellschaftsunterlagen, Beiblatt Vertretungsberechtigte, Bearbeitungsdauer für persönliche, schriftliche und Online-Anmeldung, RLP/eGovernor-GewA-1- und Hinweisblatt-Formularroute, Einheitlichem Ansprechpartner Rheinland-Pfalz sowie der Ordnungs- und Sozialabteilung als zuständiger Abteilung.