Gewerbeanmeldung · Rheinland-Pfalz

Gewerbe anmelden in Zweibrücken

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Zweibrücken.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Bestätigte Einreichungswege

PersönlichMit Termin

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Die amtliche Quelle nennt keine konkrete lokale Gebühr. Prüfe den aktuellen Betrag vor der Einreichung.

Lokale Hinweise für Zweibrücken

  • Zweibrücken weist darauf hin, dass die Gewerbeanmeldung persönlich oder durch Bevollmächtigte im Ordnungsamt, Abteilung Gewerbewesen, erfolgen sollte.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe-und-gaststaettenangelegenheiten/gewerbean-um-abmeldungen/

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.