Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Beiersdorf
Die offizielle Verwaltungsseite der Gemeinde Oppach bestätigt Pass- und Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt sowie Bürgerbuero und nennt Oppach als erfuellende Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf; die Verwaltungsaufgaben für Oppach und Beiersdorf werden vollständig im Rathaus Oppach erbracht.
Die Satzungs-/Formularseite bietet Formulare für Anmeldungen an, und der direkte GewA-1-PDF-Beleg ist als VGem Oppach/Beiersdorf ausgewiesen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.