Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Burgstädt

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Burgstädt.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

Persönlich

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Gewerbeanmeldung.
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Kopie des Registerauszuges.
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe oder handwerklicher Tätigkeit: erforderliche Erlaubnis oder Handwerkskarte.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: erforderliche Aufenthaltsgenehmigung.
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten.

Gebühren

Stadt Burgstädt nennt 45,00 EUR für Einzelunternehmer beziehungsweise GbR; bei Personengesellschaften 50,00 EUR je geschäftsführendem Gesellschafter und Gewerbeanzeige.

Lokale Hinweise für Burgstädt

  • Burgstädt veröffentlicht Gewerbeanmeldung als eigene Dienstleistung mit Meldeamt/Gewerbeamt, Unterlagen, Gebühren, Fristen und GewA-1-Formular.
  • Die Anzeige soll laut Stadt möglichst persönlich unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung erfolgen.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.burgstaedt.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbeanmeldung-900000041-0.html?myMedium=1

  • Anmeldeformular

    https://www.burgstaedt.de/formulare/fs.php?id=26420-900000009-26420

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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