Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung.
Bei auslaendischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung.
Bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges.
Bei GmbH & Co. KG: Handelsregisterauszuege der KG und der Komplementaer-GmbH; falls noch nicht vorhanden, Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Gründungsurkunde.
Bei auslaendischen juristischen Personen: Nachweis der Handelsregistereintragung mit beglaubigter deutscher Übersetzung.
Bei Handwerkern oder handwerksaehnlichen Betrieben: Kopie der Handwerkskarte oder Eintragung in das Verzeichnis der handwerksaehnlichen Gewerbe.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis oder Konzession; gegebenenfalls weitere Unterlagen.
Gebühren
Gemeinde Callenberg/saechsischer Formularserver nennt für Gewerbeanmeldungen einen Gebührenrahmen von 22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Callenberg
Der offizielle Sachsen-Formularserver stellt einen auf Gemeinde Callenberg bezogenen GewA-1-Vordruck bereit; dieser bestätigt Unterlagenhinweise, postalische Einreichung an die angegebene Anschrift, Ausschluss der E-Mail-Uebersendung des PDF-Antrags und den Gebührenrahmen.
Die kommunale Anschrift-und-Oeffnungszeiten-Seite bestätigt zusaetzlich Faxzugang für EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren.
Ein eigener kommunaler Gewerbeanmeldung-Detailtext und ein echter lokaler Online-Gewerbeantrag bleiben spaeter zu verifizieren.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.