Vom Antragsteller beziehungsweise Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Wenn die Anmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht.
Bei Registereintrag: Kopie des Handelsregister-, Genossenschaftsregister- oder Vereinsregisterauszugs.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Nachweise; bei Handwerk Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags; weitere Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein.
Gebühren
22,00 bis 112,00 Euro.
Lokale Hinweise für Freital
Freital bestätigt persönliche, schriftliche und elektronische Anmeldung; der gespeicherte Formularserver-Link ist der auf Freital parametrisierte offizielle Sachsen-Formularservice.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.