Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Herrnhut
Die offizielle Stadt-Herrnhut-Seite Stadtamt/Gewerbe bestätigt Frau Steudner, Telefon, E-Mail meldeamt@herrnhut.de, die Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten sowie für Gewerbeanmeldung den Amt24-Hinweis und den direkten PDF-Formularlink.
Der aktuelle offizielle Sachsen-Formularserver-GewA-1-Beleg ist auf Stadt Herrnhut ausgestellt, Stand 01/2026, und bestätigt Unterlagen, postalische Einreichung an die angegebene Anschrift, Ausschluss der E-Mail-Uebersendung und Gebührenrahmen.
Ein kommunaler Onlineantrag wurde auf der Herrnhut-Seite nicht bestätigt; ein zuvor erfasster Wohnsitzanmeldung-Link wird als fachfremde Alt-Citation ausgeschlossen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.