Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Kriebstein

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Kriebstein.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

PersönlichPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
  • Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.

Gebühren

10,00 bis 65,00 EUR.

Lokale Hinweise für Kriebstein

  • Die offizielle Gemeindeverwaltung-Kriebstein-Seite Gewerbe-Anmeldung nach Paragraph 14 GewO oder Paragraph 55c GewO bestätigt den lokalen Formularzugang; die Formularuebersicht fuehrt Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe-Ummeldung und Gewerbe-Abmeldung im Bereich Gewerbeangelegenheiten.
  • Der direkte lokale GewA-1-PDF-Link ist gespeichert und bestätigt den Gebührenrahmen 10,00 bis 65,00 EUR sowie schriftliche beziehungsweise persönliche Einreichung; E-Mail wurde dort nicht als aktueller Einreichungsweg bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.kriebstein.de/dienstleistung/formular/id/29056/gewerbe-anmeldung-nach--14-gewo-oder--55-c-gewo.html

  • Anmeldeformular

    https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/verwaltung/produkte/1488270118gewerbe-anmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.