Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Machern

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Machern.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
  • Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.

Gebühren

22,00 EUR; 44,00 EUR für juristische Personen.

Lokale Hinweise für Machern

  • Die offizielle Gemeinde-Machern-Dienstleistungsseite Gewerbeanmeldung bestätigt die Gewerbe-Anmeldung nach Paragraph 14 beziehungsweise 55c GewO, schriftliche Anmeldung, Unterlagen, lokale Gebühr 22,00 EUR beziehungsweise 44,00 EUR für juristische Personen und verweist auf das lokale Formular.
  • Die offizielle Formularseite listet Gewerbeanmeldung als PDF-Dokument; ein kommunaler Online-Gewerbeantrag wurde dabei nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.gemeinde-machern.de/buergerservice/dienstleistungen/gewerbeanmeldung-900000024-0.html?myMedium=1

  • Anmeldeformular

    https://www.gemeinde-machern.de/formulare/fs.php?id=27400-900000051-27400

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.