Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Naundorf

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Naundorf.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
  • Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.

Gebühren

22,00 bis 112,00 EUR.

Lokale Hinweise für Naundorf

  • Die offizielle Gemeinde-Naundorf-Mitarbeiterseite bestätigt die kommunale Verwaltung und ihre lokalen Fachkontakte.
  • Zuständige Amt24-Organisationseinheit(en): Gemeinde Naundorf [6007526].
  • Amt24 bestätigt persönliche, schriftliche und elektronische Gewerbeanmeldung, GewA 1, Unterlagen und den saechsischen Gebührenrahmen; 0 direkter Onlineantrag-Link und 0 Formularname(n) wurden im JSON für diese Kommune ausgegeben. Kommunale Detailseiten und dauerhaft stabile Online-/Formular-Deep-Links spaeter je Kommune verfeinern.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.naundorf-sachsen.de/verwaltung/mitarbeiter.php?struktur=1&template=2

Links zuletzt geprüft: 25. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.