Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Niederdorf

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Niederdorf.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

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Bestätigte Einreichungswege

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung.
  • Bei auslaendischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung.
  • Bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges.
  • Bei GmbH & Co. KG: Handelsregisterauszuege der KG und der Komplementaer-GmbH; falls noch nicht vorhanden, Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Gründungsurkunde.
  • Bei auslaendischen juristischen Personen: Nachweis der Handelsregistereintragung mit beglaubigter deutscher Übersetzung.
  • Bei Handwerkern oder handwerksaehnlichen Betrieben: Kopie der Handwerkskarte oder Eintragung in das Verzeichnis der handwerksaehnlichen Gewerbe.
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis oder Konzession; gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Gebühren

22,00 bis 112,00 EUR.

Lokale Hinweise für Niederdorf

  • Das von der gemeinsamen Stollberger Verwaltung veröffentlichte GewA-1-Formular bleibt als eigener Formularlink gespeichert; ein separater Online-Transaktionsprozess wurde nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000176?ags=14521420&plz=09366

  • Anmeldeformular

    https://fs.egov.sachsen.de/formserv/zbsform?areashortname=14188230&formtecid=2&shortname=sakd_09_04_000_002

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.