Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Obergurig / Hornja Hórka
Amt24 ordnet Obergurig der Gemeinde Grosspostwitz/O.L. als zuständiger Organisationseinheit zu; die offizielle Grosspostwitz-Verwaltungsseite nennt die Gemeindeverwaltung Grosspostwitz-Obergurig und das Gewerbeamt mit Kontakt.
Die offizielle Formularseite enthaelt Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung sowie den direkten GewA-1-PDF-Beleg.
Eine eigene Obergurig-Gewerbeanmeldung-Detailseite mit separater lokaler Gebühr, Unterlagenliste, Online-Antrag oder konkreten Einreichungswegen bleibt spaeter zu verifizieren.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.