Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Schwepnitz
Die offizielle Formularseite der Gemeinde Schwepnitz listet Gewerbe anmelden mit Verfahrensinformationen, Gewerbe-Anmeldung, Zusatzblatt zur Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden und Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung.
Die offizielle Zuständigkeitsseite bestätigt Abwasser/Abfall/Gewerbe- und Gaststaettenrecht mit Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz.
Der vorhandene Formularservice-Sachsen-GewA-1-PDF-Beleg bleibt gespeichert; lokale Gebühren, vollständige Unterlagenliste, Online-Antrag und konkrete Einreichungswege bleiben spaeter zu verifizieren.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.