Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Stolpen

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Stolpen.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Behördenseite öffnen

Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
  • Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
  • Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
  • Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
  • Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.

Gebühren

22,00 bis 112,00 EUR.

Lokale Hinweise für Stolpen

  • Die offizielle Wirtschaftsservice-Seite der Stadt Stolpen fuehrt für Unternehmerinnen und Unternehmer im Sachgebiet Gewerbe die standardisierten Amt24-Formulare Gewerbeanzeige Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung.
  • Die Bürgerservice-Formularseite bestätigt dieselbe Gewerbeformularroute.
  • Die Route bleibt medium, weil die Stadtseite auf Amt24 verweist und kein eigener lokaler GewA-1-PDF-Deep-Link, kommunaler Online-Gewerbeantrag, lokale Gebühr, vollständige Unterlagenliste oder konkrete Einreichungswege bestätigt wurden.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.stolpen.de/wirtschaft/service

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.