Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Theuma

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Theuma.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

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Bestätigte Einreichungswege

Persönlich

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei auslaendischen Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung.
  • Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
  • Bei eingetragenen Firmen: Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug.
  • Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
  • Bei Handwerk: Handwerkskarte.

Gebühren

Anmeldung 30,00 EUR; Ummeldung und Abmeldung jeweils 25,00 EUR.

Lokale Hinweise für Theuma

  • Die offizielle Verwaltungsverband-Jaegerswald-Seite Gewerbe An-, Um- und Abmeldung bestätigt GewA-1 bis GewA-3, erforderliche Unterlagen, persönlichen Besuch für die Gewerbeanmeldung, Gebühren und das Gewerbeamt beim Verwaltungsverband Jaegerswald.
  • Die Verbandsnavigation bestätigt Theuma als Mitgliedsgemeinde.
  • Ein separater kommunaler Online-Gewerbeantrag wurde nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.jaegerswald.de/inhalte/jaegerswald/_inhalt/buerger/buergerservice/gewerbeamt/gewa123

  • Anmeldeformular

    https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?areashortname=vv-jaegerswald&formtecid=2&shortname=sakd_09_04_000_002

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.