Einzelunternehmen: Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift, ersatzweise Meldebescheinigung; bei ausländischen Personen Pass mit Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise -berechtigung und Meldebescheinigung.
Bei handelsregisterlich eingetragener Firma: Handelsregisterauszug.
GbR: Jede Gesellschafterin beziehungsweise jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig.
OHG und KG: anzeigepflichtige Gesellschafter jeweils mit Unterlagen wie Einzelunternehmen sowie Handelsregisterauszug.
GmbH beziehungsweise GmbH & Co. KG: Geschäftsführerangaben und Handelsregisterauszug; bei GmbH in Gründung Kopie des notariellen Gründungsvertrags und Einverständnis der Gründer.
Gebühren
Gewerbeanmeldung je Anzeige: 30,00 Euro.
Lokale Hinweise für Bad Oldesloe
Bad Oldesloe stellt ein ausfüllbares PDF bereit und verweist auf den Einheitlichen Ansprechpartner/eGewerbe; einzelne PDF-Formulare können je nach Senden-Button direkt versandt werden, ansonsten ausdrucken, unterschreiben und einreichen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.