Gewerbeanmeldung · Schleswig-Holstein

Gewerbe anmelden in Halstenbek

Zuständige Behörde und bestätigte Online-Anmeldung für Halstenbek.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Offizielle Online-Anmeldung

Über diesen amtlichen Dienst kannst du die Gewerbeanmeldung online einreichen und die lokalen Hinweise prüfen.

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Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichMit Termin

Benötigte Unterlagen

  • Einzelunternehmen: Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Aufenthaltserlaubnis.
  • GbR: Personalausweis oder Reisepass für jede Gesellschafterin beziehungsweise jeden Gesellschafter.
  • Juristische Personen: bei Neugründung Abschrift des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages, bei bestehender Gesellschaft Handelsregisterauszug, jeweils mit Ausweis der geschaeftsfuehrenden Person(en).
  • OHG, KG, GmbH & Co. KG: Personalausweis oder Reisepass der geschaeftsführungsberechtigten beziehungsweise persönlich haftenden Gesellschafter.
  • Angaben zur Anschrift der Betriebsstaette, Art der gewerblichen Tätigkeit, Datum des Betriebsbeginns und Haupt- oder Nebenerwerb.
  • Bei Beauftragung einer anderen Person: Vollmacht.
  • Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte.

Gebühren

Halstenbek nennt 30,00 Euro für jede Gewerbetreibende und jeden Gewerbetreibenden.

Lokale Hinweise für Halstenbek

  • Halstenbek veröffentlicht eine eigene Gewerbeangelegenheiten-Seite mit Online-Gewerbemeldungen, detaillierten Unterlagen, lokalen Gebühren und Kontakt zum Gewerbeamt.
  • Die Rathaus-Online-Seite bestätigt die Gewerbeanmeldung zusaetzlich als externen Online-Dienst der Gemeinde Halstenbek.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.halstenbek.de/verwaltung-politik/verwaltung/buergerservice/gewerbeangelegenheiten/

  • Online-Anmeldung

    https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/1056018

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.