Gewerbeanmeldung · Schleswig-Holstein

Gewerbe anmelden in Horst (Holstein)

Zuständige Behörde und bestätigte Online-Anmeldung für Horst (Holstein).

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Offizielle Online-Anmeldung

Über diesen amtlichen Dienst kannst du die Gewerbeanmeldung online einreichen und die lokalen Hinweise prüfen.

Online-Anmeldung starten

Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

OnlinePersönlichPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Gebührenpflichtig nach Landesverordnung ueber Verwaltungsgebühren; konkrete Hoehe spaeter lokal verfeinern.

Lokale Hinweise für Horst (Holstein)

  • Das Amt Horst-Herzhorn veröffentlicht Gewerbe anmelden als offizielle Leistung für Horst (Holstein).
  • Das Schleswig-Holstein-Serviceportal eGewerbeanmeldung ist als elektronischer Landesweg erfasst.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.amt-horst-herzhorn.de/das-amt/serviceleistungen/was-erledige-ich-wo/leistung/gewerbe-anmelden-2649

  • Online-Anmeldung

    https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/eGewAnm

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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