Vollständig ausgefuellte und unterschriebene Gewerbeanzeige beziehungsweise Gewerbeanmeldung.
Kopie des Personalausweises beziehungsweise Ausweisdokuments, Vorder- und Rueckseite.
Alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder Bürgerbueros, nicht aelter als 3 Monate.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis, soweit einschlägig.
Bei zulassungspflichtigem Handwerk: Nachweis der Handwerksrolleneintragung.
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe nach Paragraph 38 GewO: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behoerde, soweit einschlägig.
Bei juristischen Personen: Eintragungsnachweis des Registergerichts beziehungsweise Gründungsunterlagen, soweit einschlägig.
Gebühren
Der Wartburgkreis nennt für die Bestätigung der Gewerbeanzeige 25 Euro.
Lokale Hinweise für Barchfeld-Immelborn
Die live gepruefte Route loest die zuständige Stelle aus und bestätigt 25,00 Euro sowie persönliche, schriftliche und elektronische Anmeldung; kommunale Detailseiten koennen spaeter zusaetzlich verfeinert werden.
Der offizielle Wartburgkreis-Dienst Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden ist hier als lokale/shared-authority Primaerroute gespeichert: Die Seite bestätigt die untere Gewerbebehoerde im Landratsamt Wartburgkreis, persönliche Vorsprache mit Termin, Postweg, Fax, E-Mail, Online-Möglichkeit, Unterlagen, Pruefung erlaubnispflichtiger beziehungsweise überwachungsbedürftiger Gewerbe und 25-Euro-Gebühr.
Die Route bleibt medium, weil sie landkreisweit und nicht als stabile gemeindespezifische Detail-URL je Ort veröffentlicht ist.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.