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Ratgeber · Recht & Vertrauen

Impressum für Nebengewerbe, Website und Online-Shop

Was in Deutschland bei geschäftlichen Websites typischerweise wichtig wird, und warum Generatoren nur ein Hilfsmittel sind.

Warum das wichtig ist

Viele Nebengewerbe starten mit Instagram, einer Landingpage, einem Shop oder einem Blog. Sobald die Seite geschäftsmäßig betrieben wird, braucht sie eine saubere Anbieterkennzeichnung.

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Dieser Ratgeber erklärt ein einzelnes Thema. Ob es für dich jetzt wirklich Priorität hat, entscheidet der Startplan anhand deiner Antworten.

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Wann ein Impressum relevant wird

Ein Impressum wird bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten in Deutschland regelmäßig relevant. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz müssen bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Fehlt es oder ist es unvollständig, ist das eine Ordnungswidrigkeit: § 33 Absatz 2 Nummer 1 DDG sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor. In der Praxis trifft kleine Anbieter allerdings meist zuerst etwas anderes, nämlich die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände samt Anwaltskosten. Beides ist vermeidbar, weil die Angaben selbst schnell gemacht sind.

Für Nebengewerbe ist das oft früher relevant als gedacht: Landingpage, Shop, Affiliate-Seite, Dienstleistungsseite, gewerblicher Blog oder Social-Media-Profil mit geschäftlichem Auftritt können betroffen sein.

Wichtig: Ein Impressum ist nicht dasselbe wie Datenschutz, Cookie-Hinweis oder Affiliate-Kennzeichnung. Diese Themen hängen praktisch zusammen, müssen aber getrennt sauber geprüft werden.

Welche Angaben typischerweise dazugehören

Typisch sind Name, ladungsfähige Anschrift, schnelle elektronische Kontaktaufnahme, E-Mail-Adresse und je nach Rechtsform weitere Angaben wie Rechtsform, Vertretungsberechtigte oder Registerdaten.

Eine USt-IdNr. gehört nur hinein, wenn du eine USt-IdNr. hast. Die normale Finanzamt-Steuernummer solltest du in vielen Fällen nicht unnötig öffentlich machen. Hier lohnt sich Sorgfalt, weil Gründer oft die Nummern verwechseln.

Bei bestimmten Tätigkeiten können zusätzlich Angaben zur Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsbezeichnung oder berufsspezifischen Regelungen nötig sein.

Impressum-Generatoren: nützlich, aber nicht magisch

Impressum-Generatoren können eine gute erste Struktur geben. Sie ersetzen aber keine Prüfung, ob dein konkretes Geschäftsmodell, deine Rechtsform, deine Tätigkeit und deine zusätzlichen Dienste richtig abgebildet sind.

Besonders bei Online-Shop, Affiliate-Seite, Newsletter, Tracking, EU-Verkauf oder mehreren Marken solltest du nicht nur blind ein Formular ausfüllen, sondern verstehen, welche Angaben du dort einträgst.

Freya als Vorprüfung

Freya kann dir helfen, die typischen Impressum-Bausteine zu sortieren: Wer bist du, welche Rechtsform nutzt du, gibt es einen Shop, brauchst du Anbieterangaben für mehrere Websites, und welche Nummern solltest du nicht verwechseln?

Die finale rechtliche Prüfung bleibt aber bei dir, einer spezialisierten Rechtsberatung oder einem verlässlichen Generator mit passender Prüfung.

Schnelle Checkliste

  • Ist deine Website, dein Shop, dein Blog oder dein Profil geschäftlich genutzt?
  • Sind Name und ladungsfähige Anschrift korrekt?
  • Gibt es eine schnell erreichbare E-Mail-Adresse?
  • Hast du eine USt-IdNr. und ist sie korrekt eingetragen?
  • Nutzt du eine Rechtsform mit zusätzlichen Pflichtangaben?
  • Hast du veraltete Links oder Hinweise zur EU-OS-Plattform entfernt?
  • Hast du mögliche Informationspflichten nach dem VSBG getrennt geprüft?
  • Hast du Datenschutz, Cookie- und Affiliate-Hinweise separat geprüft?

Typische Fehler

  • Private Website und geschäftliche Website gleich behandeln.
  • Die Finanzamt-Steuernummer öffentlich eintragen, obwohl eigentlich die USt-IdNr. gemeint war.
  • Impressum nur im Footer verstecken oder auf Social Media vergessen.
  • Generatortext kopieren, ohne Rechtsform, Tätigkeit und Kontaktangaben zu prüfen.
  • Den abgeschalteten Link zur EU-OS-Plattform aus alten Rechtstexten übernehmen.
  • Die abgeschaltete OS-Plattform mit sämtlichen Pflichten zur Verbraucherstreitbeilegung verwechseln.

Häufige Fragen

Muss der Link zur EU-OS-Plattform noch ins Impressum?

Nein. Die ODR-Verordnung wurde zum 20. Juli 2025 aufgehoben und die Plattform eingestellt. Alte Links und Textbausteine sollten entfernt werden.

Entfallen damit alle Hinweise zur Verbraucherschlichtung?

Nein. Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind ein getrenntes Thema. Prüfe anhand deiner Unternehmensgröße, Branche und Teilnahmebereitschaft beziehungsweise -pflicht, welche Erklärung noch erforderlich ist.

Was dieser Ratgeber leisten kann und was nicht

Der Ratgeber hilft bei

  • dir eine Impressum-Checkliste für deine Website oder deinen Shop geben
  • erkennen, ob USt-IdNr., Rechtsform oder Shop-Kontext relevant sein könnten
  • dir erklären, warum Impressum, Datenschutz und Affiliate-Hinweis getrennte Themen sind

Der Ratgeber ersetzt nicht

  • ein rechtssicheres Impressum garantieren
  • anwaltliche Prüfung ersetzen
  • für dich entscheiden, welche Sonderpflichten deine Branche hat

Offizielle Quellen

Für verbindliche Angaben immer die offiziellen Stellen prüfen. Die Links unten sind Startpunkte, keine abschließende Prüfung deines Falls.

Nächster sinnvoller Schritt

Thema im Gesamtweg einordnen

Wenn du diesen Ratgeber gelesen hast, hilft der Startpfad dabei, das Thema mit Idee, Anmeldung, Finanzen, Betrieb und Wachstum zu verbinden.

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