Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Baden-Württemberg
Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Bühlertal.
Bühlertal · Rastatt · Baden-Württemberg
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Die aktuelle kommunale Verwaltungsgebührensatzung nennt 20,00 EUR je Gewerbeanmeldung.
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://www.buehlertal.de/index.php?id=371&sbwid=496&sbwmid=1&sbwtype=LeistungsDetails
Links zuletzt geprüft: 27. Juli 2026
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