Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise.
Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der die selbststaendige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Bad Abbach
Bad Abbach fuehrt im offiziellen Bürgerbuero online unter Gewerbewesen die Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung mit Links auf die bayerischen Leistungsseiten.
Die lokale Seite bestätigt den Online-/Leistungsweg; konkrete kommunale Gebührenabweichungen und nicht-digitale Einreichungswege wurden dort nicht separat ausgewiesen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.