Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Dollnstein
Die offizielle Dollnsteiner Mitarbeiterseite bestätigt die lokale Zuständigkeit für Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung.
Der bereits auf Dollnstein lokalisierte offizielle Formularserver-Weg bleibt gespeichert.
Eine eigene kommunale Leistungsseite, feste lokale Eurohoehen, lokale Unterlagen, ein lokaler GewA-1-PDF-Deep-Link und weitere Empfangskanaele wurden nicht separat bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.