Per E-MailPer PostPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Ausweis.
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
75 EUR laut offizieller Gemeinde-Eckersdorf-Leistungsseite.
Lokale Hinweise für Eckersdorf
Die offizielle Gemeinde-Eckersdorf-Detailseite bestätigt Gewerbeanmeldung, notwendige Unterlage Ausweis, lokale Gebühr von 75 EUR und Ansprechpartner im Einwohnermeldeamt/Standesamt/Passamt; die Katalogseite bestätigt Gewerbeangelegenheiten mit Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung.
Ein lokaler Online-Deep-Link oder lokaler GewA-1-PDF wurde nicht bestätigt, deshalb bleiben Formular- und Einreichungsdetails ueber BayernPortal/StMWi gestuetzt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.