Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete aktuelle lokale Eurohoehe wird auf der offiziellen Leistungsseite nicht separat ausgewiesen.
Lokale Hinweise für Kellmünz a.d.Iller
Die offizielle Gewerbeanzeige-/Gewerbeanmeldung-Leistungsseite der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt bestätigt Altenstadt, Kellmuenz a.d.Iller und Osterberg als Mitgliedsgemeinden, Textform-Uebermittlung, Unterlagen, StMWi-GewA-1-Vordruck, Kostenrahmen und ein elektronisches Online-Verfahren.
Der direkt von der offiziellen Leistungsseite verlinkte Formularserver wird als Onlineweg gespeichert. Alle drei Routen bleiben medium, weil eine konkrete lokale Eurohoehe und vollständige lokal differenzierte Empfangskanaele nicht separat bestätigt wurden.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.