Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).
Lokale Hinweise für Leinach
Die Gemeinde Leinach stellt ein offizielles Virtuelles Bürgerbuero mit kommunalen Online-Diensten bereit. In der geprueften Diensteliste ist das Gewerbezentralregister aufgefuehrt, nicht jedoch die Gewerbeanmeldung als eigener kommunaler Online-Dienst.
Ein lokaler GewA-1-Deep-Link sowie vollständige kommunale Gebühren-, Unterlagen- und Empfangskanaldetails wurden ebenfalls nicht bestätigt.
Der konservative Nullwert für das Online-Verfahren, das staatliche Formular und die bisherigen offiziellen Verfahrensbelege bleiben deshalb erhalten.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.