Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf den Muehldorf-Formular- und Bürgerbuero-Seiten nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Mühldorf a. Inn
Die offizielle Stadt-Muehldorf-Formularseite bestätigt den Gewerbe-Bereich mit Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung und verlinkt ein GewA-1-Formular.
Die offizielle Bürgerbuero-Seite bestätigt Gewerbe als Teil des Bürgerbueros mit Adresse, Telefon und E-Mail.
Die Route bleibt medium, weil keine vollständige lokale Gewerbe-anmelden-Leistungsdetailseite mit lokaler Gebühr, Unterlagenliste und eindeutigen Einreichungswegen gefunden wurde; BayernPortal bleibt für Unterlagen/Gebührenrahmen als staatlicher Beleg erhalten.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.