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Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25 EUR für Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung laut kommunaler Mitteilung vom 30.03.2026.
Lokale Hinweise für Neufahrn i.NB
Die Gemeinde Neufahrn i.NB veröffentlicht einen eigenen GewA-1-Vordruck und weist auf ihrer Formularseite darauf hin, dass Formulare ausgefüllt, ausgedruckt und persönlich vorgelegt werden können.
Eine kommunale Mitteilung vom 30.03.2026 nennt für An-, Um- und Abmeldung jeweils 25 EUR.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.