Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf der Oberhaching-Formularseite nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Oberhaching
Die offizielle Gemeinde-Oberhaching-Formularseite listet Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung und Beiblaetter für gesetzliche Vertreter und verlinkt ein direktes lokales Gewerbeanmeldung-Formular.
Die lokalisierte BayernPortal-Seite bestätigt Gemeinde Oberhaching als zuständige Stelle sowie elektronische Einreichung per sicherem Kontaktformular oder E-Mail beziehungsweise Papierform.
Die Route bleibt medium, weil keine vollständige lokale Gewerbe-anmelden-Leistungsdetailseite mit lokaler Gebühr, Unterlagenliste und eigenem kommunalem Online-Direktantrag gefunden wurde.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.