Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Schäftlarn

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Schäftlarn.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

Behördenseite öffnen

Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

Per E-MailPer Post

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

25,00 bis 100,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.

Lokale Hinweise für Schäftlarn

  • Die Gemeinde Schäftlarn veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle kommunale BayernPortal-Leistungsseite.
  • Die Seite fuehrt einen Ausfüllassistenten, der ein PDF bereitstellt, und das amtliche GewA-1-PDF.
  • Ein separater vollständiger Online-Antrag wurde nicht bestätigt.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.schaeftlarn.de/bp_leistungen/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung/

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

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