Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
BayernPortal nennt 25,00 bis 100,00 EUR; eine konkrete lokale Eurohoehe wurde auf der Baierbrunn-Onlinedienste-Seite nicht bestätigt.
Lokale Hinweise für Baierbrunn
Die offizielle Gemeinde-Baierbrunn-Seite Onlinedienste bestätigt im Bereich Gewerbe die Anzeige von Aufnahme, Beendigung und Aenderungen gewerblicher Tätigkeiten und verlinkt direkte lokale Formulare für Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung und Beiblatt zur Gewerbemeldung.
Der bestehende Navigaweb-Onlineweg bleibt als Online-Service-Beleg erhalten; lokale Gebühr, vollständige lokale Unterlagenliste und konkrete nicht-digitale Einreichungswege wurden nicht bestätigt.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.