Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem.
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25,00 EUR bis 100,00 EUR.
Lokale Hinweise für Hohenbrunn
Die Gemeinde Hohenbrunn bestätigt die lokale Leistung Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung mit Unterlagenliste, Ausfüllassistent, sicherer Uebermittlung und amtlichem GewA-1-PDF.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.