Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare auslaendische Eintragungsunterlagen mit deutscher Übersetzung.
Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer.
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug beziehungsweise vergleichbare Zuverlaessigkeitsnachweise.
Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, der die Ausuebung einer selbststaendigen Tätigkeit erlaubt.
Gebühren
25,00 bis 100,00 Euro nach bayerischem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2.
Lokale Hinweise für Neubiberg
Neubiberg veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle kommunale BayernPortal-Leistungsseite mit Beschreibung, Unterlagen, Verfahrensablauf, Formular-/Online-Prozess-Hinweis und Gebührenrahmen.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.