Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Trautskirchen

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Trautskirchen.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

Per PostPer E-MailPersönlichEinheitlicher Ansprechpartner

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer, soweit einschlägig.
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.
  • Minderjährige: Ermächtigung der gesetzlichen Vertretung sowie Genehmigung des Familiengerichts, soweit einschlägig.
  • Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, soweit einschlägig.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt.

Gebühren

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.).

Lokale Hinweise für Trautskirchen

  • Das offizielle Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn veröffentlicht eine eigene Gewerbeanmeldungs-Leistungsseite und nennt die Dienststelle in Trautskirchen sowie die zuständigen Ansprechpartner.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://buergerservice.neuhof-zenn.de/online-dienste/dienstleistungen/161/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung

  • Anmeldeformular

    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Links zuletzt geprüft: 24. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.