Gewerbeanmeldung · Bayern

Gewerbe anmelden in Waltenhofen

Zuständige Behörde und lokale Hinweise für Waltenhofen.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

Starte hier, um die zuständige Stelle und den aktuellen lokalen Ablauf zu prüfen.

Behördenseite öffnen

Anmeldung vorbereiten

Bestätigte Einreichungswege

Mit TerminAuf der verlinkten Seite prüfen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie).
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland mit deutscher Übersetzung.
  • Bei GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmacht der Gründer für den Gewerbebeginn vor Handelsregistereintragung.
  • Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, soweit einschlägig.

Gebühren

Gemeinde Waltenhofen nennt für Gewerbeanzeigen eine Gebühr von 25 bis 100 EUR nach Kostenverzeichnis zum Kostengesetz Tarif-Nr. 5.III.5/2.

Lokale Hinweise für Waltenhofen

  • Waltenhofen veröffentlicht Gewerbeanzeige/Gewerbeanmeldung als offizielle kommunale Leistungsseite mit Unterlagen und Gebührenrahmen.
  • Die Verwaltungsseite Hauptamt nennt Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.waltenhofen.de/rathaus-politik/wo-erledige-ich-was/detail/gewerbeanzeige-gewerbeanmeldung

Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026

Falschen oder veralteten Link melden

Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.