Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung; das Beiblatt allein ist nicht ausreichend.
Personalausweis oder Reisepass; bei auswärtigem Wohnsitz aktuelle Meldebescheinigung.
Bei ausländischen Staatsangehörigen, ausgenommen EU-Länder, gültige Aufenthaltserlaubnis mit gestatteter selbständiger Erwerbstätigkeit nur zusammen mit dem Pass.
Bei Bevollmächtigung schriftliche Vollmacht, Ausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers beziehungsweise beglaubigte Kopie sowie Ausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Bei Minderjährigen Genehmigung des Familiengerichts.
Bei registereingetragenen Firmen aktueller Registerauszug mit allen Eintragungen.
Bei GmbH oder UG in Gründung Gesellschaftervertrag und Nachweis des Notars über Weiterleitung der Eintragung an das Amtsgericht.
Sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen oder Genehmigungen, zum Beispiel Handwerkskarte, Erlaubnisse nach § 34 GewO oder Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Gebühren
30 Euro für eine Gewerbeanmeldung; 15 Euro für eine Zweitschrift. Gebühren sind vor Ort grundsätzlich mit EC-Karte oder Bargeld zu entrichten; bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung erstellt.
Lokale Hinweise für Oldenburg
Oldenburg bestätigt Online-, persönliche, schriftliche, Post-, E-Mail- und Fax-Einreichung; bei schriftlicher Einreichung soll eine Kopie des Ausweisdokuments beigefügt werden.
Das Serviceportal verweist auf das Formular Gewerbe Anmeldung des Landes Niedersachsen und auf das städtische Angebot Gewerbeanzeige online.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.