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Benötigte Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Originalunterlagen.
Bei Meldung per Fax oder Post: geforderte Unterlagen in Kopie und Verrechnungsscheck oder Barbetrag; die Bestätigung kann auch mit Zahlungsaufforderung zugestellt werden.
Bei Anmeldung durch Bevollmächtigte: persönliche Vorsprache der bevollmächtigten Person, schriftliche Vollmacht und Personalausweis.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem EU-Mitgliedstaat: Personalausweis oder Pass mit letzter Meldebescheinigung.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat: die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung.
Bei eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen: persönliche Angaben der geschäftsführenden Personen, Personalausweis/e und unbeglaubigter Registerauszug.
Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte und Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: einschlägige Erlaubnis beziehungsweise Konzession.
Gebühren
Gemeinde Augustdorf nennt 26 EUR für natuerliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, 33 EUR für juristische Personen, 13 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen und 15 EUR für eine Zweitschrift.
Lokale Hinweise für Augustdorf
Augustdorf veröffentlicht Gewerbe - Anmeldung als offizielle Serviceportal-Leistung mit Unterlagen, Gebühren und zuständiger Sachbearbeitung.
Das Serviceportal weist Frau V. Vogt im Fachbereich II - Finanzen und IT als Kontakt für Gewerbe - Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung aus.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.