Bei persönlicher Vorsprache genuegt die Vorlage der Originale; bei Meldung per Post oder Mail sind die geforderten Unterlagen in Kopie beizufuegen.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus EU-Mitgliedstaaten: Personalausweis oder Pass.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus Nicht-EU-Staaten: für die selbststaendige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung.
Bei eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen: persönliche Angaben der geschaeftsfuehrenden Personen mit Personalausweis und Registerauszug; bei GmbH & Co. KG zusaetzlich Handelsregistereintrag der Komplementaer-GmbH.
Bei auslaendischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Gründungsstaats und beglaubigte deutsche Übersetzung.
Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung ueber die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: jeweilige Erlaubnis oder Konzession, zum Beispiel vom Ordnungsamt, Strassenverkehrsamt oder Gesundheitsamt.
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.
Gebühren
Horn-Bad Meinberg nennt 26 Euro für natuerliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, 33 Euro für juristische Personen, 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, 15 Euro für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung; die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Lokale Hinweise für Horn-Bad Meinberg
Horn-Bad Meinberg veröffentlicht eine eigene Seite Gewerbe anmelden/ummelden/abmelden mit Onlineweg ueber das Wirtschaftsserviceportal NRW, Unterlagen, Kosten, zuständiger Stelle und Formularcenter-Link zur Gewerbeanmeldung.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.