Zuständige Behörde und lokale Hinweise
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Gewerbeanmeldung · Rheinland-Pfalz
Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Hennweiler.
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Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.
Gebühr: Die offizielle VG-Kirner-Land-Gewerberecht-Seite nennt für Gewerbean-, ab- und -ummeldung, Pruefung und Bescheinigung des Empfangs der Anzeige 40 EUR.
Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.
Behördenseite
https://www.kirner-land.de/verwaltung/was-erledige-ich-wo/details/gewerberecht
Anmeldeformular
https://www.kirner-land.de/fileadmin/Dateien/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen_PDF/Gewerberecht/Vordruck_Gewerbeanmeldung.pdf
Links zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
Falschen oder veralteten Link meldenDiese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.