Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.
Gebühren
Die offizielle VG-Landstuhl-Leistungsseite nennt als speziellen Hinweis für die Verbandsgemeinde Landstuhl eine Gebühr von 40 EUR.
Lokale Hinweise für Oberarnbach
Die offizielle VG-Landstuhl-Leistungsseite bestätigt Gewerbe anmelden, GewA-1-Unterlagen, 40-EUR-Gebühr, eID-Online-Formular-Hinweis und alternativ unterschriebene PDF-Uebermittlung per E-Mail an das Gewerbeamt mit Ausweiskopie. Sie verlinkt direkte RLP/eGovernor-PDFs für Gewerbe-Anmeldung und Beiblatt gesetzlicher Vertreter und nennt den Fachbereich Verkehrs- und Gewerbewesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die offizielle Ortsgemeinden-Navigation bestätigt Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Krickenbach, Linden, Mittelbrunn, Oberarnbach, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg, Trippstadt und die Sickingenstadt Landstuhl; diese Umstellung betrifft nur die elf noch in der Fallbackmenge vorhandenen Ortsgemeinde-Slugs ohne Landstuhl.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.