Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.
Gebühren
Borna nennt für Gewerbemeldungen einen Gebührenrahmen von 22,00 Euro bis 112,00 Euro.
Lokale Hinweise für Borna
Borna bestätigt Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt und erlaubt die Übermittlung ausgefüllter Formulare per E-Mail.
Die städtische Seite mit der Bezeichnung Gewerbeanzeige online bietet keinen vollständigen elektronischen Antrag, sondern verlinkt das amtliche PDF zur E-Mail- oder Vor-Ort-Einreichung.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.