Gewerbeanmeldung · Sachsen

Gewerbe anmelden in Borna

Zuständige Behörde und amtliches Anmeldeformular für Borna.

Zuständige Behörde und lokale Hinweise

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Amtliches Anmeldeformular

Öffne das amtliche Formular und prüfe die aktuellen Einreichungshinweise der Behörde.

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Bestätigte Einreichungswege

Per E-MailPersönlich

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei juristischen Personen oder eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsunterlagen, soweit einschlägig.
  • Bei Vertretung oder mehreren Vertretungsberechtigten: Vollmacht beziehungsweise Beiblatt für Vertretungsberechtigte, soweit einschlägig.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerk: erforderliche Erlaubnis, Konzession oder Nachweis der Handwerksrolle, soweit einschlägig.

Gebühren

Borna nennt für Gewerbemeldungen einen Gebührenrahmen von 22,00 Euro bis 112,00 Euro.

Lokale Hinweise für Borna

  • Borna bestätigt Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt und erlaubt die Übermittlung ausgefüllter Formulare per E-Mail.
  • Die städtische Seite mit der Bezeichnung Gewerbeanzeige online bietet keinen vollständigen elektronischen Antrag, sondern verlinkt das amtliche PDF zur E-Mail- oder Vor-Ort-Einreichung.

Amtliche URLs

Vollständige Linkadressen zum Prüfen oder Kopieren.

  • Behördenseite

    https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Was-erledige-ich-wo.htm/Dienstleistungen/Gewerbeangelegenheiten.html

  • Anmeldeformular

    https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sakd_09_04_000_002&formtecid=2&areashortname=14379100

Links zuletzt geprüft: 27. Juli 2026

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Weitere amtliche Quellen

Diese amtlichen Seiten belegen oder ergänzen den oben genannten Anmeldeweg.