Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Königshain-Wiederau
Die offizielle Gemeinde-Koenigshain-Wiederau-Seite Ordnungsamt/Gewerbeamt/Steuern/Kasse bestätigt das kommunale Gewerbeamt mit Telefon, E-Mail ordnungsamt@koenigshain-wiederau.de, Mitarbeiterin und Gemeindeverwaltungsadresse.
Der aktuelle offizielle Sachsen-Formularserver-GewA-1-Beleg ist auf Gemeinde Koenigshain-Wiederau ausgestellt und bestätigt Unterlagen, postalische Einreichung an die angegebene Anschrift, Ausschluss der E-Mail-Uebersendung und den Gebührenrahmen.
Ein kommunaler Onlineantrag wurde dort nicht bestätigt; Amt24 bleibt als staatlicher Detail- und Fallbackbeleg gespeichert.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.