Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung.
Schriftliche Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen geschaeftsfuehrenden Gesellschafter oder gesetzlichen Vertreter erfolgt.
Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, soweit die Firma dort eingetragen ist.
Bei überwachungsbedürftigem oder erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis oder weitere Nachweise je nach Tätigkeit.
Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte.
Bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags.
Gebühren
22,00 bis 112,00 EUR.
Lokale Hinweise für Krostitz
Die offizielle Seite Zentrale Dienste/Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Krostitz bestätigt das Gewerbeamt und nennt, dass Gewerbemeldungen persönlich im Bürgerbuero vorgenommen oder vollständig ausgefuellte Formulare per Post beziehungsweise E-Mail an die Gemeindeverwaltung gesendet werden koennen.
Die Seite verlinkt Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe-Abmeldung und Gewerbe-Ummeldung; der direkte GewA-1-PDF-Beleg der Gemeinde Krostitz ist gespeichert.
Gewerbeämter in der Nähe
Die zuständige Stelle unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das sind die Nachbareinträge aus demselben Kreis.